Bewerber bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)

Information der betroffenen Personen (Bewerber) bei Direkterhebung (Art. 13 DS-GVO)

Verantwortlicher:

Bülow AG, Heilbronner Str. 190, 70191 Stuttgart (Deutschland)

0711/1653-0, info@buelow-ag.de, www.buelow-ag.de

Datenschutzbeauftragter:

Ingo Krause, E-Mail: dsb@buelow-ag.de

Angaben zur Verarbeitungstätigkeit:

Zwecke der Verarbeitungstätigkeit:

Auswahl geeigneter externer Bewerber zur Besetzung einer offenen Stelle.

Rechtsgrundlage der Verarbeitungstätigkeit:

Die Verarbeitung ist für die Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses gem. Art. 88 DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG erforderlich.

(Eine über das aktuelle Bewerbungsverfahren hinausgehende Speicherung bzw. eine Weitergabe an Dritte bedingt eine Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO, welche die Anforderungen an die Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 1-4 DS-GVO werden erfüllt.)

Kategorien von Empfängern:

Intern (Interne Abteilung (Personalabteilung, Vorgesetzte, Geschäftsleitung))

Datentransfer in ein Drittland:

Es liegt keine geplante Übermittlung in Drittstaaten vor.


Zusätzliche Informationspflichten:

Speicherdauer der personenbezogenen Daten:

6 Monate (Bewerbung) (Löschung nach 6 Monaten (sofern keine Einwilligung zur längeren Speicherung vorliegt). Aufbewahrungsfrist von 2 Monaten gem. § 21 Abs. 5 AGG plus vertretbarer Bearbeitungszeit.)

Rechte der betroffenen Person:

Sie haben ein Recht auf Auskunft (gem. Art. 15 DS-GVO) seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 DS-GVO), und auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 Abs. 1 DS-GVO). Des Weiteren haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an den oben genannten Datenschutzbeauftragten.

Beschwerderecht:

Sie haben ein Recht auf Beschwerde, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten:

Die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen.

Folgen der Nichtbereitstellung:

Keine Prüfung der Eignung auf die ausgeschriebene Stelle möglich.

Automatisierte Entscheidungsfindung:

Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung bzw. Profiling.

 

Stand: 07.05.2019